| Betrügerische Machenschaften jetzt auch von Dubai aus

Betrügerische Machenschaften jetzt auch von Dubai aus?

Vorsicht: Schecks können platzen

Ein Unternehmen bekommt eine Preisanfrage aus Dubai. Die erbetene Vorauszahlung erfolgt zwar, aber in größerer Höhe als vereinbart. Der potenzielle Kunde bittet daraufhin um Rücküberweisung des zuviel bezahlten Betrags. Jetzt sollten spätestens beim deutschen Unternehmen die Alarmglocken läuten.

Die sauerländische Firma M. reagierte richtig. Sie fragte die Bank, wie denn die Gutschrift auf dem Konto zustande gekommen sei. Und siehe da: Per Scheck. Solche Scheckgutschriften können aber innerhalb von vier Wochen widerrufen werden. Die Überweisung eines überzahlten Betrages vom Exporteur an den „Auftraggeber“ in Dubai hingegen nicht.

Ob es im vorliegenden Fall zu einem Betrug gekommen wäre, ist Spekulation. Doch sollte spätestens nach den Erfahrungen mit der Nigeria-Connection Vorsicht geboten sein und in jedem Fall die Bank gefragt werden.

Dok.-Nr.:
[19033]

Datum:
[9/2/2010]

Ansprechpartner:


Klaus Wälter
Tel:02931/878-141
Fax:02931/878-241

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